Parzellenangebote

Zur Zeit haben wir leider keine freien Parzellen und es muss mit einer sehr langen Wartezeit von mindestens 6 Jahren gerechnet werden.

Unsere Kleingartenanlage umfasst 420 Gärten, die im Durchschnitt eine Größe von 320 qm haben. Die Laubengröße darf maximal 24 qm betragen.

Alle Parzellen sind an das Stadtwasser angeschlossen (hierzu erfolgt die Koordination über die Kleingartenanlage). Die meisten Parzellen verfügen auch über einen Stromanschluss, um den sich die Parzelleninhaber selbst kümmern müssen. Als Adresse für Stromrechnungen, die die Parzellen betreffen, sind ausschließlich die Meldeanschrift (Wohnungsadresse) der Parzelleninhaber zulässig.

Parzellenvergaben werden ausschließlich über den Kolonievorstand abgewickelt (sonst rechtsunwirksam!). Rechtswirksame Unterpachtverträge können nur mit dem Kolonievorstand und dem Bezirksverband Berlin-Süden gemeinsam geschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einer Parzelle haben, geben wir an dieser Stelle zur Kenntnis, dass sowohl die Regelwerke (s.a. separater Reiter) der Kolonie, als auch Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes einzuhalten sind. Insbesondere die Kleingärtnerische Nutzung, wie hauptsächlich Obst und Gemüseanbau, steht hier im Vordergrund. An Kosten kommen durchschnittlich ca. 600,- Euro pro Jahr auf Sie zu. Darin sind unter anderem Pachtgeld, Wassergeld und Vereinsbeiträge enthalten. Die Jahresbelastung ist natürlich von vielen individuellen Positionen abhängig, wie Parzellengröße und Wasserverbrauch. Einmalige Kosten, wie Kleingartenverein Aufnahmegebühr in Höhe von 490,- Euro und die Aufnahmegebühr des Bezirksverband in Höhe von 40,- Euro sind bei Vertragsabschluss zu zahlen.

Zahlen Sie auf keinen Fall Geld an den Vorpächter, ohne den Vorstand eingebunden zu haben!

Der Preis eines Gartens wird durch unabhängige Sachverständige (Abschätzer des Bezirksverbands Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.) ermittelt und in einem Abschätzprotokoll dokumentiert. Hierbei wird der Wert einer ggf. vorhandenen Laube sowie u.a. der Baum- und Sträucher Bestand bewertet. Der scheidende Pächter hat keinen Einfluss auf den Preis des Gartens (inkl. Laube).

Die Kleingartenanlage ist nicht an die Kanalisation angeschlossen, so dass anfallende Abwässer über sogenannte abflusslose Sammelgruben entsorgt werden müssen. Sollte auf Ihrer gewünschten Parzelle noch keine genehmigte abflusslose Sammelgrube vorhanden sein, muss der Einbau unverzüglich auf eigene Kosten erfolgen und ein Dichtheitszertifikat ist vorzulegen.

Der Kolonievorstand

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