Vorstandsinformation Gartenordnung / Heckenschnitt

Vorstandsmitteilung

Gartenordnung/Heckenschnitt

Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass Hecken in Kleingartenanlagen die Abmessungen vom 1,25 m Höhe und 0,50m Breite nicht überschreiten dürfen.

Auf unserer Kolonie „Am Buschkrug“ sind die Wege an vielen Stellen durch extrem breite Hecken erheblich eingeengt.

Dadurch ist die Verkehrssicherheit und die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen stark behindert.

Um eine Sperrung der Koloniewege für den Fahrzeugverkehr zu vermeiden, fordern wir alle Parzelleninhaber auf, deren Hecken nicht den oben genannten Abmessungen entsprechen, in diesem Herbst (2017), jedoch spätestens bis zum Saisonbeginn 2018, vorschriftsmäßig zurückzuschneiden.

 

Der Kolonievorstand

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